Suizid als Exitstrategie – Suizid als Sünde

5. Juli 2024

Medizinethikerin Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert diskutierte als Inhaberin der 24. Johannes Gutenberg-Stiftungsprofessur für ein Semester im größten Hörsaal der JGU zehn strittige Fragen zur modernen Medizin. Von ihrem Mainzer Publikum verabschiedetet sie sich mit einem Vortrag zum assistierten Suizid: "Wie selbstbestimmt dürfen wir sterben?"


Sollten Sie von Suizid-Gedanken betroffen sein, suchen Sie sich bitte Hilfe. Die anonyme Telefonseelsorge ist rund um die Uhr besetzt: Tel.: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222

Ihre Abschiedsworte fallen sehr herzlich aus. "Was es heißt, ein solches Publikum zu haben, kann man mit Worten nicht beschreiben", meint Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert. Das konzentrierte Zuhören habe sie beeindruckt ebenso wie die unvoreingenommen geführten Diskussionen. "Sie waren aber vor allem wahnsinnig freundlich", lobt die Inhaberin der 24. Johannes Gutenberg-Stiftungsprofessur sichtlich gerührt. Schließlich ist sie durchaus schroffe Töne gewohnt angesichts der schwierigen und oft strittigen Sachverhalte, die sie regelmäßig anspricht. "In meinem nächsten Leben – wenn es denn eines gibt – würde ich gern in Mainz leben und lehren."

Das Finale ihrer zehnteiligen Vorlesungsreihe "Ethische Fragen in der modernen Medizin: Zehn strittige Themen" widmet Schöne-Seifert dem assistierten Suizid. Sie will klären: "Wie selbstbestimmt dürfen wir sterben?" Wie bereits an den vorigen Abenden betont die Medizinethikerin, dass sie ihren Gästen keine Antwort aufzwingen will. Ja, sie wird auch diesmal deutlich ihre Meinung sagen, aber letztendlich möchte sie ihre Zuhörer*innen beim Nachdenken unterstützen.


Medizinethikerin und Inhaberin der 24. Gutenberg-Stiftungsprofessur, Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert, bei ihrer Abschiedsvorlesung zum Thema "Assistierter Suizid" (Foto: Stefan F. Sämmer)
Medizinethikerin und Inhaberin der 24. Gutenberg-Stiftungsprofessur, Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert, bei ihrer Abschiedsvorlesung zum Thema "Assistierter Suizid" (Foto: Stefan F. Sämmer)

Kriminell oder hilfreich?

"Es geht um die ethische Bewertung von ärztlicher Suizidhilfe", stellt Schöne-Seifert gleich zu Beginn klar. "Diese Frage ist nicht zu trennen von der Frage nach dem Suizid als solchem." Diese aber gebe den Menschen seit Jahrtausenden zu denken. Sie führt den griechischen Philosophen Seneca an, der 62 n. Chr. schrieb, er werde im Alter "[...] den Sprung nicht scheuen, um herauszukommen aus dieser morschen und zusammengesunkenen Behausung". Ganz anders klingt da der Kommentar des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, und des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, nach dem am 26. Februar 2020 ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur "Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung". Die beiden sind der Überzeugung: "Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar."

Im Jahr 2013 erschoss sich der Schriftsteller Wolfgang Herrndorf. Bei ihm war ein bösartiger Hirntumor diagnostiziert worden. "Was ich brauche, ist eine Exitstrategie", meinte er zuvor. "Ich glaube, das ist ein ziemlich guter Begriff", sagt Schöne-Seifert. Sie macht keinen Hehl daraus, dass sie solch eine Exitstrategie befürwortet. Zugleich zitiert sie aber auch die deutsche Philosophin Svenja Flaßpöhler, die davon gar nichts hält und den Suizid als "antisozialen Akt" bezeichnet.

Schöne-Seifert schaut auf die Formen der Sterbehilfe: Behandlungsverzicht mit Todesfolge sei mittlerweile gang und gäbe, auch rascheres Sterben als "Nebenwirkung" komme vor und werde häufig akzeptiert. Tötung auf Verlangen möchte sie an diesem Abend ausklammern, dafür konzentriert sie sich auf die vierte Variante, die Suizidunterstützung. "Seit 1851 gibt es kein Verbot von Sterbehilfe im Strafrecht", konstatiert Schöne-Seifert. Allerdings sei das Standesrecht nicht einheitlich in der Frage, ob Ärztinnen und Ärzte Sterbehilfe leisten dürfen. Ein Anlauf der Bundesregierung im Jahr 2015, geschäftsmäßige Sterbehilfe zu kriminalisieren, scheiterte.

Selbstbestimmtes Sterben als Grundrecht

2020 kam es dann zur bereits erwähnten Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht: "Selbstbestimmtes Sterben gehört zum Grundrecht des Menschen", fasst Schöne-Seifert das umfangreiche Urteil zusammen, "samt der Inanspruchnahme freiwillig geleisteter Suizidhilfe." Niemand solle allerdings verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten. "Das Bundesverfassungsgericht eröffnete damit einen Möglichkeitsraum für alle Beteiligten."


Zum Abschluss der Vorlesungsreihe begrüßt Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert den Arzt und Medizinjournalisten Dr. Michael de Ridder als Gesprächspartner. (Foto: Stefan F. Sämmer)
Zum Abschluss der Vorlesungsreihe begrüßte Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert den Arzt und Medizinjournalisten Dr. Michael de Ridder als Gesprächspartner. (Foto: Stefan F. Sämmer)

In der ethischen Bewertung sieht Schöne-Seifert hier den Respekt vor der Selbstbestimmung des Menschen gewahrt. Die subjektive Leidenssituation des Einzelnen werde Ernst genommen. "Es gibt überhaupt keine objektive Sicht, sondern nur die Binnenperspektive von Betroffenen." Eine Alternative zum Brutalsuizid, wie ihn Herrndorf mit seiner Erschießung vollzog, werde geboten und im Idealfall stehe ärztlicher Rat zur Verfügung und biete eine Prozess-Expertise – oder in Schöne-Seiferts Worten: "Einen Arzt dabei zu haben, kann hilfreich sein, damit nichts schiefgeht."

Die Kritiker des BVG-Urteils führen ins Feld, dass ein Suizid "wider Gottes Gebot" sei. Sie sprechen von einer "moralischen Dignität des natürlichen Todes". Sie fragen, ob Palliativ-Alternativen nicht ausreichend seien, und fordern, dass Suizid nicht zur Normalität werden dürfe. Schöne-Seifert fragt nach: "Ist es besser für einen Menschen, demütig statt kontrolliert den Tod zu erwarten?" Was sei Natürlichkeit im Sterben in einer Welt, in der die Grenzen zwischen Künstlichkeit und Natürlichkeit längst kaum mehr auszumachen seien?

In der Tat wäre es schrecklich, wenn Suizidhilfe zur kalten Routine verkomme, wenn die Bereitschaft zum Suizid gar gesellschaftlich erwartet würde. Doch darum gehe es nicht, es gehe um Suizid und Suizidhilfe als akzeptierte Option. "Ich bin der festen Überzeugung, dass beides ethisch akzeptabel ist", so Schöne-Seifert.

Tolerante Praxis schaffen

Auf der Leinwand des Hörsaals im RW1 erscheinen wie an jedem Abend dieser Vorlesungsreihe die Sätze: "Danke fürs Zuhören! Lassen Sie uns diskutieren!" Ein wenig klingen sie wie das Credo der Medizinethikerin Schöne-Seifert. Sie begrüßt nun den Arzt und Medizinjournalisten Dr. Michael de Ridder als Gesprächspartner. Auch er hat Zitate im Gepäck: "Die Würde des Menschen besteht in der Wahl", schrieb einst Max Frisch. Dem stellt de Ridder die Kritik des damaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse am BVG-Urteil von 2020 gegenüber: "Hier haben 'furchtbare Juristen' in geradezu triumphalistischer Manier die Selbsttötung zum Inbegriff der Autonomie des Menschen gemacht!" – "Das ist eine infame Äußerung", kommentiert de Ridder.

Gemeinsam mit Schöne-Seifert beleuchtet er die aktuelle Situation in Deutschland: Zwar dürften Ärztinnen und Ärzte prinzipiell Sterbehilfe leisten, aber tatsächlich traue sich kaum jemand. Schöne-Seifert schaut in die Runde: "In der Praxis finden nur privilegierte Leute – wie wir alle hier – jemanden, der ihnen hilft." Sie fordert: "Wir müssen die Grundlage für eine tolerante Praxis schaffen."


Zum Abschluss der Johannes Gutenberg-Stiftungsprofessur 2024 dankte JGU-Präsident Prof. Dr. Georg Krausch Stiftungsprofessorin Bettina Schöne-Seifert für eine durchweg interessante Vorlesungsreihe im Sommersemester 2024 – mit lebhaftem Austausch und Diskussionen. (Foto: Stefan F. Sämmer)
Zum Abschluss der Johannes Gutenberg-Stiftungsprofessur 2024 dankte JGU-Präsident Prof. Dr. Georg Krausch Stiftungsprofessorin Bettina Schöne-Seifert für eine durchweg interessante Vorlesungsreihe im Sommersemester 2024 – mit lebhaftem Austausch und Diskussionen. (Foto: Stefan F. Sämmer)

"Man müsste tausend Fragen stellen", meint ein Herr aus dem Publikum und stellt aus juristischer Sicht lakonisch fest: "Das Grundrecht auf Sterben ist nicht durchsetzbar – praktisch." Der helfende, langjährig behandelnde Arzt beratend an der Seite von Patient*innen – das ist das Wunschbild nicht nur von de Ridder und Schöne-Seifert.

Zum Ende des Abends betritt JGU-Präsident Prof. Dr. Georg Krausch noch einmal das Podium. Er überreicht Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert ihre Stiftungsprofessur-Urkunde, obwohl es ihm "schwerfällt, nach dieser Diskussion die Kurve zu kriegen". Mit Blick auf den Start der Vorlesungsreihe erinnert er sich: "Im April versprach ich Ihnen, dass es nach zehn Veranstaltungen einen Fanclub geben wird." Der existiert nun offensichtlich: "Ich kriege zunehmend aus ihren Reihen E-Mails", erzählt Schöne-Seifert, an ihre Zuhörer*innen gewandt. "Ich bitte jetzt schon um Entschuldigung, dass ich nicht alle zeitnah beantworten konnte." Aber sie wird antworten, das verspricht sie ihrem Mainzer Publikum.

Text: Gerd Blase


Johannes Gutenberg-Stiftungsprofessur 2024:
Assistierter Suizid (02.07.2024)